Verlorene Zuschüsse
Als verlorene Zuschüsse bezeichnet man Subventionen des Staates, die nicht zurückzuzahlen sind (Quelle: Schmidt-Futterer, Mietrecht/Streyl, 11. Auflage München 2013, BGB § 547 Rn. 13). Nichtrückzahlbare oder auch „verlorene“ Zuschüsse werden sowohl für Investitionsvorhaben als auch Innovationsvorhaben (jeweils bis zu 50 %) von unterschiedlichen Institutionen ausgereicht. Diese sind meistens öffentliche Träger. Aber auch Stiftungen und private Institutionen bieten verlorene Zuschüsse an, was allerdings eher selten für unternehmerische Vorhaben zutrifft.
Es gibt verschiedene Formen von Zuschüssen, die die unterschiedlichsten Vorhaben fördern. Um die entsprechende Förderung zu ermitteln, informieren wir Sie über die Arten von Zuschüssen für Ihr Vorhaben. Auch begleiten wir Sie bei der Antragstellung – wir sind mit den Formalismen der Fördermittel vertraut, weshalb sich die Chancen einer Zusage deutlich für Ihr Unternehmen erhöhen.
Wichtige Anbieter von Zuschüssen
- Das Wirtschaftsministerium des Landes Banden Württemberg bietet für innovative Gründer und Unternehmen Innovationsgutscheine an.
- Die KfW Bankengruppe bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse an.
- Technologieoffene Projektförderungen der KMU werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) besonders gefördert. Es werden aber auch viele weitere Bereiche zusätzlich unterstützt.
- Die Förderung der Landwirtschaft und der Aufbau des ländlichen Raumes ist Aufgabe der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
- Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sich die unterschiedlichsten Bereiche zum Schwerpunkt seiner Förderungen gemacht.
- Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) fördert im Namen des Bundes die Außenwirtschaft, Wirtschaft und Energie.