Verlorene Zuschüsse für KMUs

Verlorene Zuschüsse

Als verlorene Zuschüsse bezeichnet man Subventionen des Staates, die nicht zurückzuzahlen sind (Quelle: Schmidt-Futterer, Mietrecht/Streyl, 11. Auflage München 2013, BGB § 547 Rn. 13). Nichtrückzahlbare oder auch „verlorene“ Zuschüsse werden sowohl für Investitionsvorhaben als auch Innovationsvorhaben (jeweils bis zu 50 %) von unterschiedlichen Institutionen ausgereicht. Diese sind meistens öffentliche Träger. Aber auch Stiftungen und private Institutionen bieten verlorene Zuschüsse an, was allerdings eher selten für unternehmerische Vorhaben zutrifft.

Es gibt verschiedene Formen von Zuschüssen, die die unterschiedlichsten Vorhaben fördern. Um die entsprechende Förderung zu ermitteln, informieren wir Sie über die Arten von Zuschüssen für Ihr Vorhaben. Auch begleiten wir Sie bei der Antragstellung – wir sind mit den Formalismen der Fördermittel vertraut, weshalb sich die Chancen einer Zusage deutlich für Ihr Unternehmen erhöhen.

Wichtige Anbieter von Zuschüssen

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